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ZESSION

Die Zession ist eine Übertragung der Forderungen, die von dem bisherigen Gläubiger (Zedent) an einen neuen Drittgläubiger (Zessionar) abgetreten werden. Die Zession kann als offene Zession stattfinden, in dem Fall wird der Schuldner über den Wechsel des Gläubigers unterrichtet, oder als geschlossene Zession in Form einer ‘stillen Abtretung’.
Voraussetzung für die Abtretung der Forderungen ist die Zahlungsfähigkeit des Schuldners.

Es wird unterschieden zwischen zwei Arten von Zessionen: Bei der Mantelzession finden regelmäßige, wiederholte Zahlungen der Forderungen statt. Bei der Globalzession hingegen werden die Forderungen pauschal an den Zessionar gezahlt.