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VORLÄUFIGES ZAHLUNGSVERBOT

Das vorläufige Zahlungsverbot nennt man auch Vorpfändung. Um den Rang der Befriedigung der Forderung zu sichern, wird der Gläubiger Zwangsvollstreckt. Dem Schuldner wird ein schriftliches Dokument zugestellt, aus dem hervorgeht, dass die Pfändung bevorsteht. Sobald dieses Schreiben ausgestellt ist, wird dem Arbeitnehmer also kein Lohn mehr vom Arbeitgeber zugewiesen, wenn dies oberhalb der Pfändung Freigrenze liegt. Nur den unpfändbare Teil seines Arbeitseinkommens darf ihm noch überwiesen werden. Zur selben Zeit beantragt der Gläubiger einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim zuständigen Amtsgericht.