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VERJÄHRUNGSEINREDE

Bei der Verjährung handelt es sich um einen durch Zeitablauf begründeten Sachverhalt, der den Verpflichteten dazu berechtigt den Anspruch des Berechtigten zu verweigern. Als einen Anspruch versteht man hierbei im weitesten Sinne das Recht, die Ausführung oder Unterlassung einer Tätigkeit zu fordern.

Die Verjährungseinrede ist eine (peremptorische) Einrede. Somit ist der Anspruch des Berechtigten nur undurchsetzbar, wenn sich der Verpflichtetet konkret auf die Verjährung beruft bzw. eine Einrede erhebt. Man kann die Einrede entweder vor oder während dem Prozess einlegen.