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VERARBEITUNGSKLAUSEL

Die Verarbeitungsklausel ist ein Vorgang, der bei einem verlängerte/erweiterten Eigentumsvorbehalt eintritt. Der Eigentumsvorbehalt wird bei dem Kauf eines beweglichen Gegenstandes oder einer Sache eingesetzt. Sobald der Käufer den vollen Kaufpreis nicht bezahlen kann, wird ein Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer geschlossen. Die Sache bleibt solange Eigentum des Verkäufers, bis die Sache vom Käufer vollständig zurückgezahlt wird. Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit besteht die Möglichkeit, dass der Gläubiger (hier: Verkäufer) dem Schuldner die Sache entzieht. Es gibt unterschiedliche Formen von Eigentumsvorbehalte. Der verlängerte Eigentumsvorbehalt kommt dann zustande, sobald der Vorbehaltskäufer die Sache weiterverarbeiten bzw. verkaufen möchte. Mit Hilfe dieses Vorgangs kann sich der Vorbehaltsverkäufer Ersatzsicherheiten verschaffen. Durch Verarbeitungsprozesse können neue Produkte entstehen, die dann im nächsten Schritt zum Eigentum des Herstellers werden können. Diese Ergänzung des Eigentumsvorbehalts wird als Verarbeitungsklausel bezeichnet.