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TREUHAND-INKASSO

Zusammen mit dem Forderungskauf ist das Treuhand-Inkasso eine Form der Erhebung von Forderungen durch das Inkassounternehmen. Das Inkassounternehmen ist in dem Fall der Dienstleister und tritt stellvertretend für den Gläubiger ein, der seine Handlungen auf der Grundlage einer Inkassovollmacht rechtfertigt. I.d.R. übernimmt das Inkassounternehmen innerhalb eines treuhänderischen Forderungseinzuges lediglich die rechtliche Forderungsabtretung, der wirtschaftliche Forderungseigentümer bleibt der Gläubige. Aus diesem Grund ist das Inkassounternehmen nur der Treuhänder.

Handelt es sich um ein bloßes Dienstleistungsverhältnis, agiert das Inkassounternehmen bei einem Forderungskauf als wirtschaftlicher und rechtlicher Eigentümer.

Abhängig von den unterschiedlichen Verfahren, wird während des Prozesses festgelegt, wer die Ansprüche schlussendlich geltend machen kann.