ZWANGSVOLLSTRECKUNG

Durch einen Vollstreckungstitel nach einem rechtskräftigen oder vorläufig rechtskräftigen Endurteil, können verschiedene Maßnahmen getroffen werden, Ihre Forderungen zu befriedigen.

Diese Maßnahmen können unter Anderem eine Pfändung der Gegenstände des Schuldners, Anspruch auf Lohn des Schuldners und Forderung des Bankguthabens des Schuldners sein.

Außerdem können die Immobilien des Schuldners zwangsversteigert werden, bei Anspruch der Herausgabe eines Gegenstandes wird die Wohnung des Schuldners geräumt und der Gegenstand dem Gläubigen übergeben.

Bei Bestimmten Handlungen, können Sie dies auf Kosten des Schuldners selbst erledigen, oder ein Zwangsgeld auf ihn aussetzen.

Bei einer Unterlassungsvollstreckung muss der Schuldner bestimmte Handlungen gegen den Gläubigen unterlassen.