ZAHLUNGSVERBOT

Das vorläufige Zahlungsverbot (Vorpfändung) ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung, durch die der Rang einer Forderung gesichert werden soll. Der Gläubiger hat hierbei die Möglichkeit innerhalb eines Monats die Pfändung zu bewirken, indem er Drittschuldner und dem Vollstreckungsschuldner durch den Gerichtsvollzieher eine schriftliche Erklärung von der bevorstehenden Pfändung zustellen lässt. Für solch eine Vorpfändung benötigt man einen bereits vorliegenden vollstreckbaren Schuldtitel.