HOTLINE +387 61013333

ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT DES SCHULDNERS

Kann der Schuldner den Forderungen in Form von Zahlungen nicht mehr nachkommen, spricht man von einer Zahlungsunfähigkeit. Die Zahlungsunfähigkeit ist eine Folge von Schulden. Die Zeitspanne der Unfähigkeit muss drei Wochen betragen, der Schuldner kann dabei weniger als 90 Prozent seiner Schulden begleichen. Durch eine drohende Zahlungsunfähigkeit kann ein Insolvenzverfahren möglich gemacht werden. Unternehmen müssen sogar eine Insolvenz anmelden sofern ihnen eine Zahlungsunfähigkeit droht.