Widerspruchsbescheid
Der Widerspruchsbehörde erlässt in Folge eines Widerspruchs einen Widerspruchsbescheid. Dieser Bescheid gilt als ein Verwaltungsakt.
Der Widerspruchsbehörde erlässt in Folge eines Widerspruchs einen Widerspruchsbescheid. Dieser Bescheid gilt als ein Verwaltungsakt.