Der Vollstreckungsbescheid ist auf der Ebene des Mahnbescheides, jedoch mit einem zugefügtem Vollstreckungstitel. Legt der Schuldner nicht rechtzeitig Einspruch gegen den normalen Mahnbescheid ein, erfolgt der Vollstreckungsbescheid. Dieser erlassene Vollstreckungsbescheid kann im Endeffekt dazu führen, dass eine Zwangsvollstreckung damit betrieben wird. Diese Art von Verfahren kann auch als Gerichtsurteil dienen.