Bei der Verjährung im Zivilrecht handelt es sich um eine Einrede des Schuldners, die er ausdrücklich geltend machen muss. Läuft die gesetzlich bestimmte Verjährungsfrist ab, so ist der Schuldner berechtigt, die Leistung zu verweigern. Dabei ist allerdings zu beachten, dass es auch besondere Verjährungsfristen gibt, wie zum Beispiel im Kauf-, Miet- oder Reiserecht.