VERGLEICH

Beim Vergleich handelt es sich um einen Vertrag zweier Parteien, deren Streit oder Ungewissheit im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird. Zwischen den Parteien muss dafür ein Rechtsverhältnis vorhanden sein. Außerdem muss auf Grund des Rechtsverhältnisses ein Streit, Ungewissheit oder Unsicherheit bestehen, welche außerdem zudem im Rahmen eines Vertrages durch gegenseitiges Nachgeben beendet wird. Es gibt zwei Möglichkeiten des Vergleichs. Unterschieden wird nämlich zwischen dem außergerichtlichen Vergleich, welcher auch ohne Rechtsanwalt geschlossen werden kann und dem gerichtlichen Prozessvergleich.