HOTLINE +387 61013333

SCHULDSCHEIN

Der Schuldschein ist eine Urkunde, die vom Schuldner an den Gläubiger übergeben wird, um das Bestehen einer Schuld zu bestätigen. Der Schuldschein fungiert zudem als eine Art Finanzierungsinstrument, da er das Schuldverhältnis bestätigt. Somit verwendet man in der Umgangssprache oftmals den Ausdruck „Schuldschein“ als Bezeichnung für ein Schuldscheindarlehen, das eigentlich mit einem sehr viel komplizierteren Kreditvertrag begründet ist.