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SCHULDNER

Eine natürliche oder juristische Person, die aufgrund eines Vertrags oder eines gesetzlichen Schuldverhältnisses zu einer Leistungserbringung verpflichtet ist, bezeichnet man als Schuldner. Das Schuldverhältnis erlischt erst, wenn der Schuldner die Leistung am richtigen Ort und zur richtigen Zeit erbracht hat. Er verliert dann auch seine Schuldnerposition. Als Gesamtschuldner gilt eine Gruppe von Menschen, die alle einem Gläubiger eine oder mehrere Leistungen schulden. In der Umgangssprache wird die Bezeichnung Schuldner oftmals bei Geldschulden verwendet. Der Begriff ist in der Juristik jedoch noch viel weiter gefächert. So kann zum Beispiel auch das Löschen von Lasten oder die Verschaffung von Eigentum als Leistungspflicht gezählt werden.