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PFÄNDUNGSSCHUTZ

Der Pfändungsschutz stellt sicher, dass durch eine Zwangsvollstreckung nicht alle Sachen des Schuldners gepfändet werden können. Diese Regelung wird in der Zivilprozessordnung (ZPO) festgehalten. Es können nur bestimmte Sachen gepfändet werden. Nach § 811 ZPO sind folgende Gegenstände unpfändbar: Wichtige Sachen, die notwendig sind, um ein Haushalt zu führen. Aber auch Gegenstände, die notwendig sind, um eine Erwerbstätigkeit weiterhin nachgehen zu können. Zusätzlich sind Möbel und Haushaltsgegenstände im Allgemeinen unpfändbar, im Falle eines nicht luxuriösen Lebens. Mit der Austauschpfändung hat der Gläubiger die Möglichkeit hochwertige oder neue elektrische Geräte mit anderen funktionierenden Geräten auszutauschen.