MAHNVERFAHREN

Ein Gläubiger leitet dann ein Mahnverfahren ein, wenn der Schuldner sich im Schuldnerverzug befindet. Wird ein Mahnbescheid allerdings nur dann vom zuständigen Amtsgericht erlassen, wenn der Anspruch des Gläubigers die Zahlung einer bestimmten Geldsumme in Euro zum Gegenstand hat. Legt der Schuldner daraufhin nicht rechtzeitig einen Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, so kann der Gläubiger den Erlass eines Vollstreckungsbescheides beantragen, woraufhin der Schuldner noch einmal die Möglichkeit eines Einspruchs hat.