KREDITWÜRDIGKEIT

Unter Kreditwürdigkeit versteht man im Gegensatz zur rechtlichen Kreditfähigkeit die Möglichkeit unter persönlichen und sachlichen Gesichtspunkten einen Kredit zu erhalten.

Unter Persönlichen Gesichtspunkten versteht man die Prüfung der Zahlungsmoral, Zuverlässigkeit und persönlichen Qualifikation, unter sachlichen Gesichtspunkten versteht man die Vermögens- Finanz- und Ertragslage des Kreditnehmers.

Ist die Kreditfähigkeit des Kreditnehmers für den Kreditgeber ausreichen, kann ein Kredit gewährt werden.