Wenn ein Unternehmen trotz Zahlungsunfähigkeit oder im Fall der übermäßigen Verschuldung keinen Insolvenzantrag stellt, droht der Vorwurf der Insolvenzverschleppung. Hier müssen Unternehmer aufpassen, denn die Insolvenzverschleppung wird strafrechtlich verfolgt und kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Existenzgründer und Jungunternehmer sollten wissen, was eine Insolvenzverschleppung im Detail ist, wann sie droht und wie die Insolvenzverschleppung verhindert werden kann.