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Insolvenzgericht

Das Insolvenzgericht behandelt Insolvenzfahren. Unternehmen oder Privatpersonen droht Insolvenz, wenn sie zahlungsunfähig werden. Das Insolvenzverfahren wird angewendet, sobald der Gläubiger die Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Schuldnern nicht nachkommen kann. Zu den Aufgaben des Insolvenzgerichts gehören die Eröffnung oder Ablehnung des Insolvenzverfahrens sowie auch die Beendigung, die Prüfung des Insolvenzantrags, die Berufung der Gläubigerversammlung, die Durchführung des Schuldenbereinigungplanverfahrens, die Einsetzung und Kontrolle eines Insolvenzverwalters. Neben Privatpersonen und Unternehmen kann auch für Selbstständige und Freiberufler ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden.