Inkassogebühren sind diejenigen Gebühren, Auslagen und Kosten, die für die Einziehung fremder Forderungen bei dem Inkassounternehmen anfallen. Sie werden auch als Inkassokosten bezeichnet. Befindet sich der Schuldner in Verzug können Inkassogebühren als Verzugsschaden dem Schuldner gegenüber geltend gemacht werden. Die Höhe der Inkassogebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.