IMMOBILIARZWANGSVOLLSTRECKUNG

Der Begriff Immobiliarzwangsvollstreckung beschreibt eine Zwangsvollstreckung in unbewegliches Vermögen. Darunter sind in diesem Fall Grundstücke zu verstehen. Bei der Immobiliarzwangsvollstreckung hat der Gläubiger die Wahl, ob diese durch den Eintrag einer Sicherungshypothek, durch Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung vollzogen wird.  

Das Verfahren der Zwangsversteigerung und der Zwangsverwaltung richtet sich nach dem Zwangsverwaltungsgesetz (ZVG).