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GRUNDSCHULD

Eine Grundschuld wird meist beim Kauf einer Immobilie abgeschlossen und dient zur eigenen Absicherung von Schulden.

Die Grundschuld wird in das Grundbuch eingetragen und ist eine Belastung des Grundstückes, ein Grundschulddarlehen. Die Grundschuld ist nicht an bestehende Forderungen gebunden, wie z.B. eine Hypothek es ist und bleibt so lange bestehen, bis ihre Löschung beantragt wird. Auch hat die Grundschuld den Status eines gerichtlichen Titels und kann so sofort vollstreckt werden.

Bei Schulden und Zahlungsunfähigkeit kann durch die Grundschuld schnell eine Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung des Grundstücks eingeleitet werden, ohne das der Kreditgeber erst vor Gericht klagen muss.