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GLÄUBIGER

Der Gläubiger hat im Rahmen eines Schuldverhältnis einen Anspruch gegen den Schulder. Er hat somit das Recht gewisse Leistungen oder Waren einzufordern. Die andere Partei im Schuldverhältnis ist der Schuldner. Der Gläubiger kann von dieser Person Leistungen fordern. Falls der Schuldner den Forderungen nicht nachkommt, stehen dem Gläubiger je nach Schuldverhältnis weitere Rechte zu (zum Beispiel Schadenersatz oder Rücktritt).

Bei einem gegenseitig verpflichteten Schuldverhältnis sind beide Parteien jeweils Gläubiger und Schuldner. Es gibt unterschiedliche Arten von Gläubigern. In der Regel unterteilt man Gläubiger in Gesamt-, Mit- und Teilgläubiger.