GERICHTLICHE VERTRETUNG DURCH EINEN ANWALT

Kläger und Beklagte haben die Möglichkeit sich vor dem Amtsgericht selbst zu vertreten. Bei Landgerichten und Oberlandesgerichten (OLG) müssen beiden Parteien hingegen durch einen Anwalt vertreten werden. Somit gilt das Erscheinen vor Gericht ohne einen Anwalt als Fernbleiben von der Verhaltung. Daraus kann ein Versäumnisurteil resultieren.