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FORDERUNGSAUFKAUF

Unter einem Forderungsaufkauf versteht man einen Kaufvertrag, mit dem eine Forderung erworben wird. Damit das Geschäft erfüllt wird, muss es zur Abtretung der Forderung kommen. Der Gläubiger kann sich durch den Verkauf der Forderung schnell zur Liquidität verhelfen und somit weiteren Maßnahmen der Forderungseintreibung entgehen.

Der Forderungskauf wird hauptsächlich ausgemahnte Forderungen, titulierte Forderungen und abgeschriebene Forderungen verwendet. In der Regel muss der Kauf hierbei mit gewissen Abschlägen auf ursprünglichen Forderungsbetrag rechnen.