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BASISZINSSATZ

Der Basiszinssatz dient der Berechnung des Zinsschadens beim Verzug. Die Verzugszinsen können von Unternehmen verlangt werden, wenn Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommen. 

Der Basiszinssatz gilt jeweils für einen Zeitraum von sechs Monaten und wird von der Deutschen Bundesbank jeweils im Bundesanzeiger bekannt gegeben (§ 247 Abs. 2 BGB).