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AUSGLEICHSANSPRUCH

Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters ist in § 89b des HGB aufgelistet und gehört somit zum Handelsvertreterrecht, welches wiederum Teil des Vertriebsrechts ist. Der Ausgleichsanspruch verursacht aufgrund seiner unpräzisen Definition regelmäßig sehr hohe Klageanträge und jahrelange Prozesse, weshalb er sehr umstritten ist.