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POSITIVE VERTRAGSVERLETZUNG

Schuldhafte Leistungsstörungen, die nicht durch Unmöglichkeit oder Schuldnerverzug zustand kommen, werden als positive Vertragsverletzungen bezeichnet.

Dazu zählen zum Beispiel Handlungen, wie vertragswidriges Verhalten, Unterlassungen (zum Beispiel Verletzung von Obliegenheiten) oder Verletzungen von Nebenpflichten. Zudem gilt die Verletzung einer Teilpflicht, besonders wenn es sich um eine Schlecht- oder Nichterfüllung einer Ratenzahlung Pflicht als positive Vertragsverletzung. Auch die ernstliche und endgültige Leistungsverweigerung des Schuldners wird dazu gezählt.