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MIETRÜCKSTAND

Die wichtigste Vertragspflicht des Mieters ist es, die Miete pünktlich zu zahlen. Ist das nicht der Fall, spricht man vom Mietrückstand. Der kann schlimme Konsequenzen habe: Ist der Mieter mit der Zahlung im Verzug, kann ihm die Wohnung fristlos gekündigt werden und eine Räumungsklage droht – deswegen sollte er schnell handeln.