Massenlosigkeit
Die Masselosigkeit bezeichnet die Unfähigkeit eines Insolvenzgläubigers seine Massenkosten zu zahlen. Denn neben den Insolvenzkosten fallen auch die Kosten der Massenverbindlichkeit an: Verfahrenskosten und Anwaltskosten. Bei dem Fall einer Massenlosigkeit läuft das Insolvenzverfahren weiter, doch der Insolvenzgläubiger bekommt keinen Anteil.