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KONTOPFÄNDUNG

Die Kontopfändung ist die Beschlagnahme eines Bankkontos des Schuldners. Dies geschieht durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, welcher beim zuständigen Gericht beantragt wird. Die kontoführende Stelle wird dabei als Drittschuldner in Betracht gezogen. Der Auszahlungsanspruch des Schuldners wird an seine Bank gepfändet. Gerade bei der Verwendung eines Girokontos, erweist sich die Kontopfändung als eine wichtige Maßnahme im Bezug auf die gerichtliche Beschlagnahmung der finanziellen Mittel des Schuldners. Falls der Schuldner nicht über ausreichend Geld verfügt, sollte Dieser eine Einigung mit dem Gläubiger über eine Ratenzahlung treffen, sodass sein Konto vorübergehend freigegeben werden kann.