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KLAGEVERFAHREN

Sie haben zwei Möglichkeiten ausstehende Forderungen per Gericht geltend zu machen. Es gibt zum einen das gerichtliche Mahnverfahren und zum anderen das normale zivilrechtliche Klageverfahren. In der Regel wird jedem Gläubiger die Wahl gelassen, welches Verfahren Sie nutzen möchen. Für gewöhnlich ist das gerichtliche Mahnverfahren schneller und simpler als die Klageerhebung. Falls der Schuldner im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahren gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einlegt, wird dies automatisch mit einem Zivilprozess geklärt.