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INKASSOVOLLMACHT

Die Inkassovollmacht gewährt dem Inkassounternehmen die Geldforderungen rechtsverbindlich einzuziehen. Der Leistende kann nur dann schuldbefreiend bezahlen, wenn die Inkassovollmacht im Original vorliegt bzw. nachgewiesen werden kann.

Das Inkassounternehmen wird damit bevollmächtigt alle im Zusammenhang mit der Forderung zu stehenden Absprachen entgegen zu nehmen. Vom Gläubiger wird das Inkassounternehmen dazu berechtigt, Rechtsanwälte mit gerichtlichen und behördlichen Verfahren zu beauftragen, die aus den Inkassoaufträgen erwachsen. Der informierende Schriftwechsel mit den Rechtsanwälten wird ebenfalls vom Inkassounternehmen geführt. Die Rechtsanwälte können Untervollmachen erteilen und sind zum Geldempfang für den Gläubiger befugt.