gerichtliches Schuldbereinigungsverfahren
Können sich Schuldner und Gläubiger nicht einigen, wird das gerichtliche Schuldbereinigungsverfahren angewendet. Das Insolvenzgericht führt das gerichtliche Schuldbereinigungsverfahren auf Nachfrage des Schuldners durch. Das gerichtliche Schuldbereinigungsverfahren ist eine Zwischenstufe des Insolvenzverfahrens. Es findet dann Anwendung, wenn die Mehrheit der Gläubiger dem Schuldbereinigungsplan des Schuldners zustimmt.