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FORDERUNGSVOLLSTRECKUNG

Als Forderungsvollstreckung versteht man die Vollstreckung von Lohn-, Gehalts-, Renten- und Honorarforderungen, Versicherungsleistungen, Konto- und Sparguthaben etc. mittels einer Erwirkung eines Überweisungs- und Pfändungsbeschlusses.

Wenn der Schuldner zum Beispiel als Arbeitnehmer einen Anspruch gegenüber seinem Arbeitgeber hat, kann dieser Anspruch mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (teilweise) gepfändet werden. Der gepfändete Teil des Anspruchs wird dem Gläubiger dann zu Einziehungszwecken überwiesen. Der Gläubiger hat dann die Möglichkeit die Auszahlung des pfändbaren Anteils des Anspruchs vom Arbeitgeber des Schuldners zu verlangen.

Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse werden vom Vollstreckungsgericht erteilt. Im Falle einer Forderungsvollstreckung ist das Amtgericht, welches sich am nächsten am Wohnsitz des Schuldners befindet. Der Gläubiger muss also einen Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses beim Vollstreckungsgericht beantragen. Seit dem 01.03.2013 gibt es gesetzlich vorgeschriebene Antragsformulare.