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FORDERUNGSPFÄNDUNG

Um ausstehende Schulden zu begleichen, können bei einer Zwangsvollstreckung auch Forderungen des Schuldners gegen Dritte (Drittschuldner) gepfändet werden. Der Gläubiger benötigt dafür einen gerichtlich erlassenen Pfändung- und Überweisungsbeschluss. In der Regel handelt es sich bei einer Forderungspfändung um Geldforderungen (Kontopfändung oder Lohnpfändung). Die Forderung des Schuldners wird somit durch die Pfändung beschlagnahmt. Der Drittschuldner darf dann nicht mehr an den Schuldner leisten und die Forderung wird zur Einziehung an den Gläubiger überwiesen.