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EILGERICHTSVOLLZIEHER

In einigen Fällen besteht die Dringlichkeit, dass die Vollstreckung einer Forderung am gleichen Tag durchgeführt wird. Für diesen Zweck bestimmt das Amtsgericht einen Eilgerichtsvollzieher, der dem Amtsgericht während den Geschäftszeiten jederzeit zur Verfügung zu stehen hat.
Die Voraussetzung für das Beauftragen eines Eilgerichtsvollziehers ist, dass eine Eilbedürftigkeit besteht, die vom Gläubiger nachgewiesen werden muss.