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BANKAUSKUNFT

Die Bankauskunft ist extrem wichtig für die Beurteilung der Bonität von Kunden. Lieferanten oder andere Gläubiger mit einem berechtigten Interesse haben das Recht eine Bankauskunft über die eigene Hausbank anzufordern.

Solange es keine speziellen Regelungen von der Seite des Kunden gibt hat ein Kreditinstitut generell das Recht, über Geschäftskunden (Kaufleute und juristische Personen, die im Handelsregister eingetragen sind) eine Bankauskunft zu erteilen. Wenn der Kunden ausdrücklich darum gebeten hat keine Informationen weiterzuleiten, muss sich das Kreditinsitut an diese Forderung halten.

Bei Privatkunden (alle sonstigen Personen und Vereinigungen) kann ein Kreditinstitut nur eine Bankauskunft erteilen, wenn der Kunden generell oder für einen spezifischen Fall der Bankauskaunft zugestimmt hat.