Die Zwangsversteigerung ist eine Form der Zwangsvollstreckung in in das unbewegliche Vermögung, wie z.B. ein Grundstück, Wohneigentum, aber auch Flugzeuge und Schiffe können unter bestimmten Voraussetzungen hier hinzugezählt werden.
Im Falle von einem Grundstück ist dabei das Ziel, das Grundstück des Schuldners zu verkaufen und den Gläubiger mit dem Erlös zufrieden zu stellen. Durch die Vereinbarung einer Zwangsversteigerung wird auch die Beschlagnahme des Grundstücks beschlossen. Dazu gehören grundsätzlich das Grundstück, dessen (auch getrennte) Bestandteile, seine Erzeugnisse und das Zubehör. Der Schuldner muss der Eigentümer des Grundstücks und dessen Zubehör sein.