Das Pfandrecht ist ein Recht zur Sicherung einer Forderung und kommt dem Gläubiger zugute. Wenn per Vertrag oder Gesetz festgelegt wurde, dass der Gläubiger ein Pfandgut vom Schuldner in Besitz nimmt und letzterer seinen Forderungen nicht nachkommt, berechtigt das Pfandrecht den Gläubiger dazu, das Pfandgut einzutauschen in einen Erlös.
In § 1204 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird das Pfandrecht genauer erläutert und bezieht sich auf bewegliche Gegenstände. Darüber hinaus kann ein Pfandgut aber auch ein Grundpfandrecht sein, zum Beispiel eine Hypothek auf ein Grundstück.
Es gibt drei unterschiedliche Arten von Pfandrechten: Das vertragliche Pfandrecht (vertragliche Regelungen zwischen Schuldner und Gläubiger bezüglich Pfand und Pfändung), das gesetzliche Pfandrecht (gesetzlich vorgeschriebene Regelungen, zum Beispiel das Vermieterpfandrecht) und das Pfändungspfandrecht (berechtigt den Gläubiger im Rahmen einer Zwangsvollstreckung dazu, das Pfandgut zu verkaufen).