PFAND

Wenn eine Forderung zwischen zwei Personen entsteht, kann per vertraglichem Beschluss oder per Gesetz eine Sicherung der Forderung durch einen Pfand vereinbart werden. Das Pfandgut geht von dem Schuldner in den Besitz des Gläubigers über, während der Schuldner weiterhin Eigentümer des Pfands bleibt. Es kann sich bei dem Pfand um einen Gegenstand handeln oder um ein Recht, wie zum Beispiel eine Lizenz oder ein Urheberrecht.

Wenn der Schuldner die Forderung im Rahmen einer Zwangsvollstreckung nicht zum fälligen Datum begleicht, tritt das Pfändungspfandrecht in Kraft. Damit hat der Gläubiger das Recht, den Pfand zu verwerten und den Erlös als Ersatz für die fehlende Forderungsbegleichung zu betrachten.
Sollte der Schuldner die Forderung jedoch zum vereinbarten Zeitpunkt begleichen, geht das Pfandgut wieder zurück in den Besitz des Schuldners.