GESCHÄFTSFÜHRER

Der Geschäftsführer ist die oberste Leitungsstelle eines Unternehmens. Denn als natürliche Person hat der/die Geschäftsführer/in die Verantwortung für alle Geschäfte im Unternehmen. Wer Geschäftsführer/Geschäftsführerin wird entscheidet, im Falle einer bereits bestehenden GmbH, die Gesellschaftsversammlung. Neben der Einstellung des/der Geschäftsführers/in, kann die Gesellschaftsversammlung diesen/diese auch abwählen. Handelt es sich um eine Gründung einer Firma, ist der Gründer oder die Gründerin automatisch Geschäftsführer/in. Zusätzlich besteht die Möglichkeit in einem Unternehmen mehrere Geschäftsführer/innen zu haben. Wie zum Beispiel in einem Großkonzern, denn dort brauchen unterschiedliche Arbeitsbereiche einen/eine verantwortliche Leitung. Die Rahmenbedingungen, Vorgaben, Rechte und Pflichten der Geschäftsführer-Arbeit werden im Geschäftsführervertrag festgehalten. Die zentrale Aufgabe einer Geschäftsführung ist, alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Ziele des Unternehmens zu erreichen.