FORDERUNGSEINZUG (FORDERUNGSEINZIEHUNG)

Beim Forderungseinzug oder Forderungseinziehung handelt es sich um ein Synonym zum Begriff Inkasso. Hier wird gefordertes Geld eingezogen. Grundlage einer Zahlungspflicht sind meist regelmäßige Verträge oder Ratenkäufe, sowie prüffähige Rechnungen. Dem Forderungseinzug gehen meist Mahnungen voraus. Der Gläubiger kann dies vom Schuldner verlangen, wenn dieser sich im Zahlungsverzug befindet. Anstelle des Schuldners können auch Inkassounternehmen die Forderungseinziehung übernehmen, falls dieser diese nicht übernimmt.