BESCHWERDE

Die Beschwerde ist ein gerichtlicher Rechtsbehelf. Mit ihr kann ein Beteiligter eines Gerichtsprozesses bewirken, dass die Entscheidung oder Maßnahme von der nächsthöheren gerichtlichen Instanz geprüft wird. In sehr vielen Rechtsgebieten gibt es die Möglichkeit eine Beschwerde einzureichen. Deshalb gibt es mehrere Arten und Formen der Beschwerde, die sich je nach Rechtslage von einander unterscheiden. So gibt es unter anderem die Verfassungsbeschwerde, die Rechtsbeschwerde, die sofortige Beschwerde, die weitere Beschwerde, die Anschlussbeschwerde, die Verwaltungsbeschwerde und die Dienstaufsichtsbeschwerde.

Eine Beschwerde ist nur legitim, wenn die Rechtszugvoraussetzungen erfüllt werden. Zudem muss die Beschwerde statthaft sein und daf nicht durch besondere Vorschriften ausgeschlossen werden. Man kann die Beschwerde entweder schriftlich oder per Erklärung zu Protokoll bei Geschäftstelle einreichen.