Gläubigerverzeichnis

Alle Gläubiger eines Schuldners werden in einem Verzeichnis durch einen Insolvenzverwalter aufgestellt. Dieser Vorgang ist Pflicht. Aus Bücher und Geschäftspapieren des Schuldners und auch aus sonstigen Angaben werden diese Gläubiger gelistet. Unterschieden wird auf dem Papier zwischen den einzelnen Rangklassen und den absonderungsberechtigten Gläubigern. Anschrift und Grund, inklusive Betrag der Forderung müssen ebenfalls dokumentiert werden. Zusätzlich müssen bei den absonderungsbrechtigten Gläubigern Gegenstand und die Höhe des Ausfalls aufgezeichnet werden. Abschließend müssen die Möglichkeiten der Aufrechnung angegeben werden. Auch die Höhe der Masseverbindlichkeiten muss geschätzt werden.